Landrat / Parlament
Der Landrat, das Parlament des Kantons Basel-Landschaft, besteht aus 90 Mitgliedern, welche die Stimmberechtigten alle vier Jahre neu wählen. Als Legislative erlässt das Parlament Gesetze, die dem Volk obligatorisch oder fakultativ zur Genehmigung oder Ablehnung unterbreitet werden. Der Landrat kontrolliert ausserdem die Arbeit der Regierung. Die Sitzungen des Landrats sind öffentlich und können von der Besuchertribüne aus mitverfolgt oder im Internet live mitgehört werden. Traktanden, Geschäfte und Sitzungsprotokolle sind auf der kantonalen Website aufgeschaltet.
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