Zivilkreisgerichte

Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie

Der Verhandlungsbetrieb bleibt bei beiden Zivilkreisgerichten unter Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen aufrecht erhalten.
Für den Publikumsbereich gilt bei beiden Zivilkreisgerichten eine generelle Maskentragpflicht. Die entsprechenden Masken sind dabei selbst mitzubringen.

Die persönliche Rechtsberatung bleibt sowohl beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West als auch beim Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost wegen der gegenwärtigen Corona-Pandemie bis auf weiteres eingestellt. Es besteht indessen nach wie vor die Möglichkeit der telefonischen Rechtsberatung, wobei diesbezüglich auf die untenstehenden Telefonnummern und Telefonzeiten verwiesen wird und es auch hier zu Einschränkungen kommen kann.

 

Das Tätigkeitsgebiet der Zivilkreisgerichte Basel-Landschaft West und Ost umfasst die erstinstanzliche Rechtsprechung im Privatrecht, insbesondere im Familienrecht (Eheschutz: Regelung des Getrenntlebens; Scheidung; Kindesrecht), Arbeitsrecht, Mietrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht, Auftragsrecht, Haftpflichtrecht, Erbrecht und Nachbarrecht sowie die erstinstanzliche Rechtsprechung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (vorwiegend Rechtsöffnungen und Konkurseröffnungen).

Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost  

Das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost hat seinen Sitz in Sissach. Es vereint die ehemaligen Bezirksgerichte Liestal, Sissach, Gelterkinden sowie Waldenburg und umfasst folgende Gemeinden: Anwil, Arboldswil, Arisdorf, Augst, Bennwil, Böckten, Bretzwil, Bubendorf, Buckten, Buus, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Frenkendorf, Füllinsdorf, Gelterkinden, Giebenach, Häfelfingen, Hemmiken, Hersberg, Hölstein, Itingen, Känerkinden, Kilchberg, Lampenberg, Langenbruck, Läufelfingen, Lausen, Lauwil, Liedertswil, Liestal, Lupsingen, Maisprach, Niederdorf, Nusshof, Oberdorf, Oltingen, Ormalingen, Pratteln, Ramlinsburg, Reigoldswil, Rickenbach, Rothenfluh, Rümlingen, Rünenberg, Seltisberg, Sissach,Tecknau, Tenniken, Thürnen, Titterten, Waldenburg, Wenslingen, Wintersingen, Wittinsburg, Zeglingen, Ziefen und Zunzgen.

Adresse
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost    
Hauptstrasse 108/110    
4450 Sissach    
Tel. 061 552 89 10
 
Schalteröffnungs- und Telefonzeiten 
Montag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr

Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West  

Das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West hat seinen Sitz in Arlesheim. Es vereint die ehemaligen Bezirksgerichte Arlesheim und Laufen und umfasst folgende Gemeinden: Aesch, Allschwil, Arlesheim, Biel-Benken, Binningen, Birsfelden, Blauen, Bottmingen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Ettingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Münchenstein, Muttenz, Nenzlingen, Oberwil, Pfeffingen, Reinach, Roggenburg, Röschenz, Schönenbuch, Therwil, Wahlen und Zwingen.

Adresse
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West
Domplatz 5 / 7
4144 Arlesheim
Tel. 061 552 80 00

Schalteröffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 – 11:30 Uhr
13:30 – 16:00 Uhr

Rechtsauskunft

Die Zivilkreisgerichte Basel-Landschaft Ost und West bieten in den Gebieten des Privatrechts, des Zivilprozessrechts sowie des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes eine unentgeltliche Rechtsauskunft an. Diese ist zeitlich auf ca. 10 bis 15 Minuten pro Person und vorwiegend auf Verfahrensfragen beschränkt. Die unentgeltliche Rechtsauskunft kann den Beizug einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes nicht ersetzen. Komplizierte Fragestellungen, die ein Aktenstudium erfordern, eignen sich daher nicht für die unentgeltliche Rechtsauskunft. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie kann gegenwärtig lediglich die telefonische Rechtsauskunft angeboten werden, wobei Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden können. Die persönliche Rechtsauskunft bleibt demgegenüber bis auf weiteres eingestellt (siehe auch den Hinweis oben).
 
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost
Telefonische Rechtsauskunft, Tel. 061 552 89 55, am Freitag, 08:00 bis12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, ohne Voranmeldung (derzeit eingeschränkt)
Persönliche Rechtsauskunft, Hauptstrasse 108/110, 4450 Sissach, am Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, auf Voranmeldung (derzeit eingestellt).

Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West
Telefonische Rechtsauskunft, Tel. 061 552 80 20, am Mittwoch, 14:00 bis 17:00 Uhr, ohne Voranmeldung.
Persönliche Rechtsauskunft, Domplatz 5 (Hofeingang), 4144 Arlesheim, am Montag, 14:00 bis 17:00 Uhr, auf Voranmeldung (derzeit eingestellt).

Informationen und Formulare 

Hier finden Sie nützliche Informationen und Formulare für Eingaben an das Zivilkreisgericht.  
  

Unentgeltliche Rechtspflege 

Bei Bedürftigkeit kann Ihnen die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt werden, sofern Ihre Klage oder Ihr Gesuch nicht als aussichtslos zu werten ist. Verwenden Sie hierfür das entsprechende Formular , das Sie am PC ausfüllen können. Bitte drucken Sie es aus und senden Sie es unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen versehen (siehe Ziffer 9 des Formulars „Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege“) an das zuständige Zivilkreisgericht .   

Kontakt

Zivilkreisgericht Ost, Sissach
Zivilkreisgericht West, Arlesheim

Kontaktstellen