Kantonsgericht
Das Kantonsgericht ist aus dem Obergericht und dem Verwaltungsgericht entstanden. Es hat seine Arbeit mit dem Inkrafttreten des neuen Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) aufgenommen. Das Kantonsgericht ist die zweite Instanz des Kantons für sämtliche Rechtsgebiete.
Organisation
Das Kantonsgericht ist in die vier Abteilungen
- Verfassungs- und Verwaltungsrecht
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Sozialversicherungsrecht
sowie die Gerichtsverwaltung gegliedert.
Organisation
Das Kantonsgericht ist in die vier Abteilungen
- Verfassungs- und Verwaltungsrecht
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Sozialversicherungsrecht
sowie die Gerichtsverwaltung gegliedert.