Todesfall
Die Gemeindeverwaltung ist für das Bestattungswesen zuständig. Jeder Todesfall, auch von Einwohnern, die ausserhalb der Gemeinde gestorben sind, ist von den nächsten Angehörigen innerhalb von 2 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Mitzubringen sind: |
- bei Tod innerhalb der Gemeinde Familienbüchlein und Todesbescheinigung des Arztes |
- bei Tod ausserhalb der Gemeinde Familienbüchlein mit Eintragung des Zivilstandsamtes des Todesortes. (Hier muss der Tod zuerst dem Zivilstandsamt des Todesortes angezeigt werden.) |