An- und Abmelden
Einwohnerkontrolle
Den Umzug elektronisch melden über «eUmzugCH»
www.eumzug.swiss/eumzug/#/global
Anmeldung in Ormalingen
Für die Anmeldung müssen Sie persönlich, innert 14 Tagen nach dem Zuzug, auf der Gemeindeverwaltung vorsprechen.
Was wird für die Anmeldung von Schweizern und Schweizerinnen benötigt?
Einzelperson:
- Identitätskarte oder Schweizerpass
- Ev. Abmeldebestätigung von vorheriger Gemeinde
Familie:
- Familienbüchlein
- Identitätskarten oder Schweizerpässe
- Ev. Abmeldebestätigung von vorheriger Gemeinde
Achtung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen!
Was benötigen Ausländer und Ausländerinnen?
Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft:
- Ausländerausweis
- Ev. Abmeldebestätigung von vorheriger Gemeinde
Zuzug aus einem anderen Kanton:
EU/EFTA:
- Ausländerausweis
- Ev. Abmeldebestätigung von vorheriger Gemeinde
Drittländer:
- Ausländerausweis
- 2 Passfotos
- Arbeitsvertrag
- Ev. Abmeldebestätigung von vorheriger Gemeind
Zuzug aus dem Ausland:
- Ausländerausweis
- 2 Passfotos
- Arbeitsvertrag
Geburten
Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet.
Abmeldung in Ormalingen
Die Abmeldung hat innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich auf der Gemeindeverwaltung Ormalingen zu erfolgen.
Das Militärdienstbüchlein (sofern Sie im dienstpflichtigen Alter sind) senden Sie bitte direkt an: Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Kreiskommando, Oristalstrasse