Gelegenheitswirtschaftspatent

Gebühren für die Gelegenheitspatente:

  • Anlässe bis 100 Personen Fr. 50.--/Tag
  • Anlässe bis 500 Personen Fr. 100.--/Tag
  • Anlässe bis 1000 Personen Fr. 200/Tag

Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50% reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden. Darüber befindet der Gemeinderat.

Freinachtbewilligung:

Die Freinachtbewilligung wird in der Regel bis 02.00 Uhr ausgestellt und kostet Fr. 30.-- pro Freinacht.

Auflage zur Zu Ruhe und Ordnung: Die Bewilligungsinhaber/In ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch den Betrieb und ihre Gäste die Nachbarschaft, insbesondere während der Nachtruhe ab 22.00 Uhr, nicht gestört oder belästigt wird. Auflagen zu Sicherheit und Verkehr werden gesondert abgegeben.

Auflage zum Jugendschutz: Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.

 Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.

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