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Bauwesen
Bauvorhaben, Baubewilligungen
- Für Bauvorhaben in der Wohnzone gelten die kantonalen Bauvorschriften
(vgl. dazu "Gesetzliche Grundlagen" auf der Seite des Bauinspektorates BL). - Formulare für Baubewilligungen können beim Bauinspektorat BL heruntergeladen werden.
- Situationspläne für Bauvorhaben sind bei Jermann AG, Sissach zu bestellen.
›› Zonenplan Siedlung
›› Zonenreglement Siedlung
›› Zonenplan Landschaft
›› Zonenreglement Landschaft
Strassen
›› Strassennetzplan
›› Bau- und Strassenlinienplan Parzelle 618
›› Strassenreglement
Kleinbaugesuch
Gesuche für Kleinbauten bis 12 m2 Grundfläche und einer maximalen Gebäudehöhe von 2,5 m können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder online ausgefüllt werden.
›› Formular
Baugesuch für Unterhaltsarbeiten, Renovationen und andere Bauten & Anlagen
›› Formular
Fahrnisbaugesuch
Als Fahrnisbauten gelten freistehende, maximal 6 Monate dauernde Provisorien mit vorübergehender Zweckbestimmung ohne Feuerungsanlagen und Wasseranschlüssen.
›› Formular
Grenzabstände
Merkblatt Grenzabstände
Kanalisationsanschluss / Abwasseranschluss
Die Unterlagen mit dem dazugehörigen Formular für den Kanalisationsanschluss sind bei der Ingenieurfirma Jermann Ingenieure + Geometer AG einzureichen.
›› Formular
Frischwasseranschluss
Die Unterlagen mit dem dazugehörigen Formular für den Frischwasseranschluss sind bei der Wasserversorgungsgenossenschaft Sissach und Umgebung, c/o Gemeindeverwaltung Sissach, 4450 Sissach, einzureichen.
›› Formular
Strassen
Für Aufgrabungen von Strassen ist mind. zwei Wochen vor Ereignisdatum ein schriftliches Gesuch beim Gemeinderat Nusshof einzureichen.
›› Formular
Strassensperrungen oder massive Strassenbehinderungen
müssen mind. 2 Wochen vor Ereignisdatum durch den Bauherrn beim Gemeinderat Nusshof, unter Angabe der Dauer der Behinderung, schriftlich gemeldet werden. Ebenso ist der Bauherr angehalten, die Anwohner entsprechend vorher (mind. 1 Woche) zu informieren.
