Ueli Michel stellt sich einvernehmlich als Gemeindepräsident der Einwohnergemeinde Nusshof zur Verfügung.
Gemäss § 3 Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Nusshof wird der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin an der Urne gewählt. Der Gemeinderat hat die Wahl, gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte, auf den eidgenössischen Abstimmungssonntag vom 27.09.2026 festgelegt. Eine eventuelle Nachwahl findet am 29.11.2026 statt. Die stille Wahl ist möglich.