Gemäss § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. August 2025 die Wahl der vier an der Urne gewählten Mitglieder in die Meliorationskommission auf den eidg. Abstimmungssonntag vom 30. November 2025 angesetzt.