Aktuelle Mitteilungen
Absolutes Verbot des Abbrennens von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet von Nusshof
Aufgrund der Topographie, der Windverhältnisse, der Vegetation und der flächendeckenden Nähe zur Natur, verfügt der Gemeinderat von Nusshof ein Feuerwerkverbot für das gesamte Gemeindegebiet. Das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern ist darum auf dem gesamten Gemeindegebiet von Nusshof verboten und die Ausnahmeregelung gemäss § 18 Reglement über die Wahrung von Ruhe und Ordnung für den 31.07.2022 bis und mit 02.08.2022 vorübergehend ausser Kraft gesetzt. Wir bitten die Bevölkerung, angesichts der aktuellen Lage vernünftig zu sein und das Verbot einzuhalten. Vielen Dank.
Nusshof in Kürze

Fläche: 172 ha
Höhe: 540 m ü.M.
Nachbargemeinden:
Hersberg, Wintersingen, Sissach; Olsberg; Magden (AG)