Bauwesen
Für Bauvorhaben in der Bauzone gelten die kantonalen Bauvorschriften (vgl. dazu "Gesetzliche Grundlagen" des Bauinspektorates BL) und die Zonenvorschriften der Gemeinde. Die Zonenvorschriften Dorfkern (Zonenreglement und Zonenplan) können Sie bei den Gemeindereglementen einsehen und herunterladen; ebenso das Baureglement mit dazugehörigem Zonenplan. Selbstverständlich können Sie diese Dokumente auch auf der Gemeindeverwaltung einsehen oder in Kopie beziehen.
Formulare für ordentliche Baugesuche gemäss § 120 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes können Sie direkt von der homepage des Kantons - Bauinspektorat BL (Adresse siehe oben) herunterladen oder beim kantonalen Bauinspektorat, Abt. Laufen.
Kleinbaugesuch
Ein Formular Kleinbaugesuch für Kleinbauten gemäss § 92 der Verordnung zum kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz können Sie herunterladen, ausfüllen und unterzeichnet dem Gemeinderat Nenzlingen zur Prüfung zustellen.
Situationspläne für Bauvorhaben sind bei der Jermann Ingenieure + Geometer AG, Schlossgasse 2, 4222 Zwingen, Tel. 061 765 97 97, Fax: 061 765 97 98 erhältlich.
Die Formulare für Wasser- und Kanalisationsanschlussgesuche sind bei der Gemeindeverwaltung zu beziehen und bei der Gemeinde mit den notwendigen Planunterlagen einzureichen. Die Formulare stehen auch auf unserer Webseite zum Download bereit.
Elektrizitätsanschluss: Das Formular für den Elektrizitätsanschluss ist bei den Bernischen Kraftwerken BKW, Regionaldirektion Delémont, Rue Emile-Boéchat 83, 2800 Delémont zu erhältlich (Tel. 032 421 33 33).
Fernsehanschluss: Bitte wenden Sie sich an Herrn Patrick Hak, Präsident der Fernsehgenossenschaft "Uf Egg", Weiherweg 3, 4224 Nenzlingen (Tel. 061 311 53 83: E-Mail: [email protected]).
Für weitere Auskünfte zum Bereich Bauwesen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums Bau Laufentaler Gemeinden (KBLG) gerne zur Verfügung (Herr Oliver Standke, Tel. 061 756 99 07; [email protected]; Herr Thomas Hägeli, Tel. 061 756 99 05; [email protected]).