An- und Abmelden
Falls Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung persönlich vorsprechen, ist zu beachten:
Zuzug
Bitte melden Sie sich persönlich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung an. Für ausländische Staatsangehörige gilt bei Zuzug zudem die Meldepflicht gemäss Ausländerrecht. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Was müssen Sie als Schweizerbürger/Schweizerbürgerin zur Anmeldung mitbringen?
- Ausweispapiere (IDK, Pass)
- Familienbüchlein (für Familien)
- Versichertenausweis(e) AHV-IV
- Krankenkassenversicherungskarte(n)
Die Hinterlegung des Heimatscheins ist nicht mehr erforderlich. Sie können diesen jedoch gerne bei Ihrer Anmeldung mitbringen und bei uns deponieren.
Was müssen Sie als Ausländer/innen zur Anmeldung mitbringen?
Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft:
- Ausländerausweis
- AHV-Ausweis
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien
Zuzug aus einem anderen Kanton:
- Ausländerausweis
- AHV-Ausweis
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien
Zuzug aus dem Ausland:
- Arbeitsvertrag und Mietvertrag
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien
Wegzug
Schweizerbürger/Schweizerbürgerinnen
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung persönlich ab. Falls Sie einen Heimatschein bei uns deponiert haben, erhalten Sie diesen zurück.
Angehörige der Armee oder des Zivilschutzes
Das Dienstbüchlein ist unter Angabe der neuen Adresse und des Wegzugsdatums an die folgende Stelle einzusenden:
- Kreiskommando Liestal, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal
- Zivilschutzstelle Laufental, Hagenbuchenstrasse 2, 4244 Röschenz ersetzen (Tel. 061 763 15 70).
Bein einem Wegzug ins Ausland oder längerem Auslandaufenthalt wird meldepflichtigen Angehörigen der Armee oder des Zivilschutzes empfohlen, sich rechtzeitig im Voraus beim Kreiskommando Liestal (Tel. 061 552 72 00) respektive bei der Zivilschutzkompanie Laufental (Tel. 061 763 15 70) über das notwendige Vorgehen zu erkundigen.
Ausländer/Ausländerinnen
Bitte melden Sie sich persönlich innert 14 Tagen mit Ihrem Ausländerausweis bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung persönlich ab.
Umzug
Schweizerbürger/Schweizerbürgerinnen, Ausländer/Ausländerinnen
Der Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Bitte vergessen Sie nicht die Adressänderung auch folgenden Stellen zu melden:
- Post
- Elektra BL
- Motorfahrzeugkontrolle
- Krankenkasse
- Banken
- Versicherungen
- etc.