Sozialhilfe
Falls Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, nehmen Sie bitte mit der Gemeinsamen Sozialhilfebehörde der Gemeinden Blauen, Brislach, Grellingen, Nenzlingen und Röschenz (GSHB 3) Kontakt auf. Die Sozialhilfebehörde wird einen allfälligen Anspruch auf Sozialhilfeunterstützung auf Grundlage des von Ihnen einzureichenden Unterstützungsgesuches und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Sozialhilfegesetz Basel-Landschaft mit dazugehöriger Verordnung) abklären.
Kontaktangaben:
GSHB 3
Bahnhofstrasse 30
Postfach
4242 Laufen
Telefon: 061 766 30 30
Für Auskünfte steht Ihnen auch das Kantonale Sozialamt zur Verfügung.