Bauwesen

Bauvorhaben
Für Bauvorhaben in der Wohnzone gelten die kantonalen Bauvorschriften (vgl. dazu "gesetzliche Grundlagen" auf der Homepage des Bauinspektorates Baselland).

Die Zoneneinteilung des Baugebietes von Maisprach finden Sie im Zonenplan Dorfkern [PDF] und Zonenplan Siedlung [PDF], die ergänzenden Bestimmungen hierzu im Zonenreglement.

Formulare für Baubewilligungen können direkt aus dem Internet beim Bauinspektorat bezogen werden. Situationspläne für Bauvorhaben sind bei der Firma Sutter Ingenieur- und Planungsbüro, Hooland 10, 4424 Arboldswil, Tel. 061 935 10 20,  zu beziehen.

Formulare für die Abwasserbewilligung können ab der Homepage der GRG Ingenieure, Gelterkinden  heruntergeladen werden. Das Gesuch mit sämtlichen erforderlichen Planunterlagen ist direkt einzureichen an:

GRG Ingenieure AG
Keltenweg 31
4460 Gelterkinden

Das Gesuch für den Wasseranschluss ist an die Gemeindeverwaltung, 4464 Maisprach, einzureichen. Es gibt hierzu keine speziellen Formulare. Dem Antrag ist ein Situationsplan und ein Grundrissplan Kellergeschoss, mit vorgesehenem Standort der Wasseruhr, beizulegen.

Kleinbauten
Freistehende Bauten bis 12 m2 Grundfläche und 2,5 m Gebäudehöhe können vom Gemeinderat bewilligt werden. Das Gesuch, beizulegen sind ein Situationsplan, ein Grundriss und ein Fassadenplan, ist direkt an den Gemeinderat einzureichen. Vor der Erteilung der Bewilligung darf mit dem Aufstellen nicht begonnen werden. Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Maisprach.

Grenzabstände
Vgl. Merkblatt