Todesfall
Für die Gemeinde Maisprach gelten zusätzlich zu den im Friedhofreglement zu Bestattung, Abdankung, Sarg usw. aufgeführten Angaben folgende Regelungen:
Grabart
Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Maisprach stehen folgende Grabstätten zur Verfügung:
- Reihengräber (20 Jahre)
- Kindergräber bis 12 Jahre (20 Jahre)
- Urnengräber (20 Jahre)
Gebühren / Kosten
Alle Verstorbenen, welche beim Ableben in Maisprach ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, werden unentgeltlich bestattet.
Die unentgeltliche Bestattung umfasst:
den Transport des/der Verstorbenen vom Trauerhaus auf den Friedhof |
die Aufbahrung im Aufbahrungsraum |
die Kosten der Kremation ohne Transport |
die Überlassung eines Erd- oder Urnengrabes |
die Benützung der Kriche für die Abdankungsfeier |
das Ausheben und Wiedereinfüllen des Grabes |
ein einfaches Grabkreuz mit dem Namen des/der Verstorbenen |
die ordentliche Verrichtung der mit der Bestattung beauftragten Beamten und des Hilfspersonals der Gemeinde |
die amtlichen Bekanntmachungen |
Den Hinterbliebenen können im Zusammenhang mit der Bestattung in Maisprach folgende Kosten entstehen:
- Transportkosten (von Sterbeort / Krematorium / Friedhof)
- Sarg / Leichengewand - Grabmalkosten
- Grabunterhaltskosten
Die Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt.
Bestattungs- und Friedhofreglement [PDF]
Adressen
Öffentliche Verwaltung
Gemeindeverwaltung Maisprach
Zeiningerstrasse 1
Tel. 061 841 14 46
Fax 061 841 12 81
gemeindeverwaltung@maisprach.ch
Notfallnummer: 079 292 67 18
Bezirksschreiberei / Erbschaftsamt Sissach
AHV Ausgleichskasse Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Tel. 061 425 25 25
Bestattungsinstitute
Bernhard Sutter
Rheinfelderstrasse 28
4450 Sissach
Tel. 061 971 46 43
Kirchen
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Sekretariat
Tel. 077 420 05 88
Römisch-katholische Kirchgemeinde
Brühlgasse 7
4460 Gelterkinden
Tel. 061 981 45 85