Todesfall

Für die Gemeinde Maisprach gelten zusätzlich zu den im Friedhofreglement zu Bestattung, Abdankung, Sarg usw. aufgeführten Angaben folgende Regelungen:

Grabart
Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Maisprach stehen folgende Grabstätten zur Verfügung:
- Reihengräber (20 Jahre)
- Kindergräber bis 12 Jahre (20 Jahre)
- Urnengräber (20 Jahre)

Gebühren / Kosten
Alle Verstorbenen, welche beim Ableben in Maisprach ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, werden unentgeltlich bestattet.

 Die unentgeltliche Bestattung umfasst:

den Transport des/der Verstorbenen vom Trauerhaus auf den Friedhof

die Aufbahrung im Aufbahrungsraum

die Kosten der Kremation ohne Transport

die Überlassung eines Erd- oder Urnengrabes

die Benützung der Kriche für die Abdankungsfeier

das Ausheben und Wiedereinfüllen des Grabes

ein einfaches Grabkreuz mit dem Namen des/der Verstorbenen

die ordentliche Verrichtung der mit der Bestattung beauftragten Beamten und des Hilfspersonals der Gemeinde

die amtlichen Bekanntmachungen

Den Hinterbliebenen können im Zusammenhang mit der Bestattung in Maisprach folgende Kosten entstehen:
- Transportkosten (von Sterbeort / Krematorium / Friedhof)
- Sarg / Leichengewand - Grabmalkosten
- Grabunterhaltskosten

Die Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt.

Bestattungs- und Friedhofreglement [PDF]

Adressen

Öffentliche Verwaltung
Gemeindeverwaltung Maisprach
Zeiningerstrasse 1
Tel. 061 841 14 46
Fax 061 841 12 81

Notfallnummer: 079 292 67 18

Zivilstandsamt Arlesheim

Bezirksschreiberei / Erbschaftsamt Sissach

AHV Ausgleichskasse Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Tel. 061 425 25 25

Bestattungsinstitute
Bernhard Sutter
Rheinfelderstrasse 28
4450 Sissach
Tel. 061 971 46 43

Kirchen

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Sekretariat
Tel. 077 420 05 88

Römisch-katholische Kirchgemeinde
Brühlgasse 7
4460 Gelterkinden
Tel. 061 981 45 85