Gelegenheitswirtschaftspatent
Gelegenheitswirtschaftsbewilligung |
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Veranstaltungen |
Bis 100 Personen/Plätze |
Fr. 50.-/Tag |
Bis 500 Personen/Plätze |
Fr. 100.-/Tag |
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Bis 1'000 Personen/Plätze |
Fr. 200.-/Tag |
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Bis 2'000 Personen/Plätze |
Fr. 300.-/Tag |
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Bis 5'000 Personen/Plätze |
Fr. 400.-/Tag |
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Ab 5'000 Personen/Plätze |
Fr. 500.-/Tag |
Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Gemeinnützigen Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden.
Freinachtbewilligung |
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Freinacht |
Bis 01.00 Uhr |
Fr. 30.- pro Freinacht |
Bis 02.00 Uhr |
Fr. 30.- pro Freinacht |
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Bis 03.00 Uhr |
Fr. 40.- pro Freinacht |
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Bis 04.00 Uhr |
Fr. 45.- pro Freinacht |
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Bis 05.00 Uhr |
Fr. 50.- pro Freinacht |
Auflage zum Jugendschutz:
Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.
Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.
›› Formular [PDF]
›› Verordnung über die Erteilung von Gelegenheitswirtschaftspatenten und Freinachtsbewilligungen [PDF]
›› Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto: Pass- und Patentbüro