Verkehrsanordnung Möhlinstrasse
Im Amtsblatt vom 06.07.2026 wurden seitens Kanton die untenstehenden verkehrspolizeilichen Anordnungen für die Gemeinde Maisprach publiziert:
Betroffener Abschnitt
Möhlinstrasse
Örtlichkeit
4464 Maisprach
Möhlinstrasse, ab Einmündung Langacherweg, ca. 170 m in nördliche Richtung (oberhalb Liegenschaft 114 / Hof Langacher).
Massnahme
Tempo-30-Zone (Erweiterung)
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen diese Anordnung kann gemäss Verwaltungsverfahrensgesetz innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft - Polizei Basel-Landschaft, Verkehrspolizei, Verkehrssicherheit
Brühlstrasse 43
4415 Lausen
Frist
10 Tage
