Strassenbau Eichweg, Spycherweg, Zeiningerstrasse und Magdenerstrasse

26.04.2023

Gemäss § 7 des Strassenreglements Maisprach muss der Gemeinderat bei Strassenbauprojekten nach den Bestimmungen des Kantonalen Enteignungsgesetzes das Auflage- oder das abgekürzte Verfahren anordnen. Da kein Landerwerb nötig ist, hat der Gemeinderat beschlossen, das abgekürzte Verfahren durchzuführen. Die betroffenen Landeigentümer werden im Verlaufe der nächsten Woche direkt angeschrieben und haben die Möglichkeit innert 10 Tagen gegen das Projekt Einsprache beim Gemeinderat zu erheben.