26.06.2026
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Im gesamten Gemeindegebiet von Maisprach gelten bis auf weiteres die Massnahmen des Kantons gem. Medienmitteilungen vom 25.06.2026.
Der Gemeinderat Maisprach erlässt aufgrund der weiterhin anhaltenden grossen Trockenheit zusätzlich ein erweitertes Feuerverbot für die Gemeinde Maisprach:
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg- / Gasgrills).
Dieses Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zum Widerruf.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Gemeinderat Maisprach
