Fahrverbot auf der Waldstrasse „Schöneberg“
Fahrverbot auf der Waldstrasse „Schöneberg“
Hier handelt es sich um eine Waldstrasse, welche von Gesetzes wegen generell nicht von motorisierten Fahrzeugen befahren werden darf. Da in letzter Zeit ein vermehrtes Verkehrsaufkommen mit zunehmender Litteringproblematik festgestellt werden musste, hat der Gemeinderat entschieden das Fahrverbot auf den Zufahrtsstrassen und der Waldstrassen im Gebiet Schöneberg im oberen Bereich des Schönebergs (oberhalb Höhe Mettlihof) zu signalisieren. Das Fahrverbot wird mit einer Zusatztafel (Landwirtschaft gestattet) ergänzt. Aufgrund dieser Zusatztafel dürfen die Strassen für die Forst- und Landwirtschaft weiterhin genutzt werden. Ebenfalls kann der Gemeinderat Fahrbewilligungen für andere Nutzungen erteilen. Die Ver-kehrspolizeiliche Anordnung mit der Einsprachemöglichkeit wird im Amtsblatt vom 11. November 2021 publiziert und ist auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Der Gemeinderat