In der Gemeinde Maisprach wurde in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember 2017 die Erneuerung der amtlichen Vermessung im Landwirtschafts- und Waldgebiet nach den Vorschriften des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft durchgeführt.
Gemäss Art. 28 der Verordnung über die Amtliche Vermessung VAV vom 18.11.1992 (SR 211.432.2) und § 16 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung KVAV
vom 12.06.2012 (SGS 211.53) werden nun folgende Bestandteile der Erneuerung der amtlichen Vermessung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
- Pläne für das Grundbuch, 1:1000 / Nrn. 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17
- Liegenschaftsbeschriebe (Grundstücksbeschreibung)
Im Plan für das Grundbuch werden die Inhalte der Informationsebenen Fixpunkte, Boden-bedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur, Liegenschaften, Rohrleitungen, Hoheitsgrenzen und Gebäudeadressen dargestellt. Ihm kommt gemäss Art. 7 Abs. 1 VAV die Rechtswirkungen von Eintragungen im Grundbuch zu. Die Darstellung Ihres bezüglich der Lage und des Grenzverlaufes un-veränderten Grundstückes können Sie über den Darstellungsdienst GeoView (www.geoview.bl.ch) des Geoportales des Kantons Basel-Landschaft oder anlässlich der öffentlichen Auflage einsehen.
Diese findet in der Zeit vom 14.06.2018 bis 14.07.2018 in der Gemeindeverwaltung, Zeiningerstrasse 1, 4464 Maisprach zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag, 13.30-18.30 Uhr, Mittwoch und Freitag, 7.30-11.30 Uhr) statt. Zu diesen Zeiten können Sie die neuen Pläne für das Grundbuch einsehen. An den folgenden zwei Terminen sind die zuständigen Fachpersonen auch persönlich zur Auskunftserteilung anwesend:
- Montag, 18.06.2018: 17.00 bis 19.00 Uhr
- Donnerstag, 05.07.2018: 17.00 bis 19.00 Uhr
Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Herr Peter Tschudin, Geocad+Partner AG, Tel. 061 926 82 11, gerne zur Verfügung.
Das Ergebnis der Erneuerung der amtlichen Vermessung sind nicht nur neue Pläne für das Grundbuch, sondern auch neue Grundstücksflächen, die aus den Landeskoordinaten der bestehenden und vor Ort unveränderten Grenzpunkte ermittelt wurden. An der wahren Grösse des Grundstückes vor Ort hat sich, wie oben bereits erwähnt, nichts geändert. Im Liegenschaftsbeschrieb sehen Sie das bestehende und das nach der Erneuerung der amtlichen Vermessung resultierende Flächenmass Ihres Grundstückes, gerundet auf ganze Quadratmeter. Die Flächendifferenz ist auf den Bezugsrahmenwechsel des schweizerischen Katastersystems zurückzuführen. Sie gibt kein Anrecht auf allfälligen Schadenersatz (Meinrad Huser, Schweizerisches Vermessungsrecht, Zürich 2014, Rz. 856 ff).
Rechtsbildende Einsprache gegen den Plan für das Grundbuch und gegen den Liegenschaftsbeschrieb kann der Grundeigentümer erheben, wenn er in seinen dinglichen Rechten verletzt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er geltend macht, der Grenzverlauf seines Grundstückes sei im Plan für das Grundbuch nicht richtig wiedergegeben (Meinrad Huser, Rz. 535). Selbstverständlich werden während der Auflage auch weitere Widersprüche von beschreibenden Angaben wie Bebauung, Kulturart, Flurname usw. entgegengenommen. Für diese Rügen sind keine speziellen Voraussetzungen (Eigentümerschaft bzw. dingliche Berechtigungen) erforderlich oder nachzuweisen. Allfällige Einsprachen sind vom 14.06.2018 bis 14.07.2018 eingeschrieben und begründet an den Gemeinderat Maisprach, Zeiningerstrasse 1, 4464 Maisprach zu richten.
Nach Abschluss der öffentlichen Auflage wird das Vermessungswerk genehmigt und die Ergebnisse vom kantonalen Grundbuchamt im Grundbuch sowie von der Gemeinde Maisprach in deren Kataster nachgeführt.
Einwohnergemeinde Maisprach