Dreschschopf und alter Werkhof zur Miete per 01.07.2026
Der Neubau des neuen Werkhofes ist bis auf wenige Umgebungsarbeiten abgeschlossen und der Werkhof ist in das neue Gebäude umgezogen. Dies führt dazu, dass der Dreschschopf, Parz. 285, Neuweg 33 und der alte Werkhof, Parz. 147 Dorfplatz 1, per 01.07.2026 zur Miete ausgeschrieben werden. Untenstehend die Eckdaten zur Ausschreibung.
Dreschschopf:
Einfacher Holzschopf aus dem Baujahr 1967 mit einer Kubatur von 715 m³. Es handelt sich um einen einfachen Holz-Lattenverschlag. Das Tor lässt sich nur schlecht sichern. Der Schopf ist in die Jahre gekommen, und sowohl die Lattung als auch das Tor befinden sich teilweise in einem schlechten Zustand. Es besteht weder ein Wasseranschluss noch sind Steckdosen vorhanden. Die Zufahrt vom Neuweg ist gut gewährleistet. Es wird nur der Schopf ohne Umgebung für monatlich CHF 400.00 inkl. Nebenkosten zur Miete ausgeschrieben.
Alter Werkhof:
Einfache Werkstatt- und Lagerfläche aus dem Baujahr 1901 mit einer Kubatur von 1’417 m³. Das Gebäude steht unter erhaltenswerter Bausubstanz. Es ist ausgestattet mit einem Kaltwasseranschluss, einer Toilette, einem Starkstromanschluss sowie einem Büroraum mit Elektroofenheizung. Die Bausubstanz des Dachbodens ist nicht mehr sicher. Diese Fläche kann nicht genutzt werden und wird daher nicht vermietet. Die feuerpolizeilichen Auflagen müssen je nach Gewerbe und Nutzung geprüft werden. Zudem wird erwartet, dass bei öffentlichen Anlässen die Vorplätze der Gemeinde und den Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Der Gebäudeteil mit separatem Zugangstor wird nicht vermietet. Die Mietdauer ist begrenzt und beträgt mindestens zwei Jahre. Die monatliche Miete exkl. Nebenkosten beträgt CHF 900.00.
Bewerbungen für die Miete können bis zum 29.05.2026 an die Gemeindeverwaltung schriftlich oder per Mail ([email protected]) eingereicht werden. Es gelten folgende Vergabekriterien: 1.Prio. Unternehmungen/Betriebe von Maisprach, 2. Prio. Einwohner/innen von Maisprach, 3. Prio Auswärtige Personen und Unternehmungen. Bei mehreren Bewerbungen gleicher Priorität entscheidet das Losverfahren. An einer möglichen Auslosung können die Bewerber/innen anwesend sein.
Für Besichtigungstermine und Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
