Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern - Mindestabstand zum Wald 200 Meter

26.07.2018

Der Kantonale Krisenstab erlässt, gestützt auf §5 Abs. 3 lit. d des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft, in Absprache mit den Fachspezialisten ab 26. Juli 2018 ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe.

Behördliche Anordnung