Gelegenheitswirtschaft
Gelegenheitswirtschaft / Freinacht
Allgemeines
Für alle Veranstaltungen ist mindestens 30 Tage vor dem Anlass ein Freinachts- / Gelegenheitswirtschaftsgesuch bei der Gemeinde Zeglingen einzureichen.
Bewilligungsinhalt
Die Bewilligung zum Betrieb einer Gelegenheitswirtschaft berechtigt zum Verkauf von warmen und kalten Speisen sowie von Getränken gemäss den Angaben auf dem Bewilligungsentscheid. Die Freinachtbewilligung berechtigt zum Überwirten bis zum angegebenen Zeitpunkt. Die nachfolgend genannten Aufgaben der Gesuchstellenden sind in jedem Fall zu beachten.
Die Bewilligung kann wiederrufen werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen oder die der Auflagen nicht eingehalten werden.
Aufgaben der Gesuchstellenden |
Die verantwortliche Person hat am Anlass persönlich anwesend zu sein. Sie ist zusammen mit den Anlassorganisatoren und den Mithelfenden verantwortlich für:
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Die Gebühr ist vor dem Anlassdatum einzuzahlen. Andernfalls verfällt die Bewilligung des Gemeinderates. |
Die übrigen Bewilligungen (bspw. für Tombolas, Lottomatchs ) sind direkt beim Pass- und Patentbüro Basel-Landschaft oder bei der entsprechenden Stelle zu beantragen |
Auflage zu Sicherheit und Verkehr
Die verantwortliche Person ist für ausreichende Anzahl Parkplätze, sowie für den Parkdienst besorgt.
Freinacht | |
An folgenden Tagen gilt von Amtes wegen Freinacht und entsprechende Anlässe benötigen keine Freinachtsbewilligung: | |
Zeitlich uneingeschränkt | Silvester- und Neujahrstag |
Fasnachtstage: Sonntag vor dem Morgenstreich bis und mit Donnerstagmorgen nach dem Fasnachtsmittwoch. | |
Hochzeiten in geschlossener Gesellschaft | |
Bis 02.00 Uhr | Gemeindeversammlungen |
Eidgenössische, kantonale und kommunale Wahl und Abstimmungen in der Nacht von Samstag auf Sonntag | |
30. April, 1. Mai, 31. Juli und 1. August | |
Bis 04.00 Uhr | Banntag |
Gebühren | ||
Für die Bewilligung von Gelegenheitswirtschaften gelten folgende Gebühren: | ||
Veranstaltungen | Bis 500 Personen/Plätze | Fr. 50.--/Tag |
Bis 1000 Personen/Plätze | Fr. 100.--/Tag | |
Ab 1000 Personen/Plätze | Fr. 150.--/Tag | |
Kurzanlässe/Apéros | Fr. 20.--/Anlass | |
Für die Bewilligung von Freinächten werden die in § 10 Abs. 4 des kantonalen Gastgewerbegesetzes festgelegten Gebühren erhoben: | ||
Freinacht | Bis 01.00 Uhr: | Fr. 30.-- pro Freinacht |
Bis 02.00 Uhr: | Fr. 30.-- pro Freinacht | |
Bis 03.00 Uhr | Fr. 40.-- pro Freinacht | |
Bis 04.00 Uhr | Fr. 45.-- pro Freinacht | |
Bis 05.00 Uhr | Fr. 50.-- pro Freinacht | |
> Formular > Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto: Pass- und Patentbüro |