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Abstimmungen / Wahlen

Termine Resultate
12. Februar 2023 (Landrat- und Regierungsratswahlen) Ergebnisse
12. März 2023 (Abstimmungen) abgesagt / keine Vorlagen
18. Juni 2023 (Abstimmungen) ausstehend
22. Oktober 2023 ( National- und Ständeratswahlen) ausstehend
26. November 2023 (Abstimmungen) ausstehend

Landeskanzlei publiziert Erklärvideo zu den Wahlen von Landrat und Regierungsrat

Nachdem die Landeskanzlei für die letzte Abstimmung im November 2022 zum ersten Mal ein Erklärvideo eingesetzt hat, wurden für die Landrats- und Regierungsratswahlen am 12. Februar 2023 ebenfalls Videos produziert. Diese erklären, wie die Wahlunterlagen korrekt ausgefüllt werden. Die beiden Videos sind auf der Internetseite und auf den Social-Media-Kanälen des Kantons abrufbar. 

Link zu den Wahlvideos: www.bl.ch/abstimmungsvideos 

Für Rückfragen: 
Nic Kaufmann, Regierungssprecher / 2. Landschreiber, [email protected], 079 757 72 80

Resultate der Gemeindewahlen

Übersicht Abstimmungen im Kanton Basel-Landschaft

Übersicht Abstimmungstermine im Kanton Basel-Landschaft

Übersicht Wahlen im Kanton Basel-Landschaft

Übersicht Politische Rechte im Kanton Basel-Landschaft (Referenden, Initiativen, Vernehmlassungen)

Weitergehende Informationen zu Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie jeweils unter www.easyvote.ch, www.vimentis.ch und www.ch.ch.

 Briefliche Stimmabgabe

  1. Wer brieflich stimmen will, füllt die Stimm- bzw. Wahlzettel persönlich aus.
  2. Verschliessen Sie den ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beiliegenden Umschlag. Wenn immer möglich  sollte der Stimm- bzw. Wahlzettel nicht gefaltet werden.
  3. Der Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) muss zur Gültigkeit die eigenständige Unterschrift der stimmberechtigen Person aufweisen.
  4. Legen Sie den separaten Umschlag in das Zustellcouvert.
  5. Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) drehen und so im Zustellcouvert platziere, dass die Anschrift der Gemeindeverwaltung sichtbar ist.
  6. Das Zustellcouvert verschlossen in der Gemeindeverwaltung abgeben oder in deren Briefkasten einwerfen. Bei Aufgabe an einer Postestelle muss das Couvert (nicht die Stimmkarte!) oben rechts frankiert und rechtzeitig aufgegeben werden. Das Zustellcouvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.

Das Zustellcouvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs- oder Wahlsonntag, in der Gemeindeverwaltung eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.

Persönliche Stimmabgabe

Bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsauweis (Einlagekarte) dem Wahlbüro abgegeben werden.

Zur Persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal in Hersberg (Gemeindehaus) wie folgt geöffnet:

Sonntag von 10:00 - 11.00