Abholung der hinterlegten Heimatscheine
09.04.2021
Aufgrund der Aufhebung der eidgenössischen Verordnung über den Heimatschein hat der Kanton Basel-Landschaft mit der Totalrevision des Anmeldungs- und Registergesetzes (ARG) 2008 die Pflicht der Heimatscheinhinterlegung bei den Einwohnerdiensten abgeschafft. Es werden daher alle Einwohner und Einwohnerinnen (nur Schweizer Bürger, die ihren Heimatschein noch bei der Gemeindeverwaltung Giebenach hinterlegt haben) dazu aufgefordert, ihre hinterlegten Heimatscheine abzuholen. In der für 2020 geplanten Revision der Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV) ist festgehalten, dass die Gemeindeverwaltungen im Kanton Basel-Landschaft keine Heimatscheine mehr aufbewahren. Betroffene Einwohner können sich gerne per E-Mail oder Telefon bei uns melden: Gemeindeverwaltung Giebenach Tel. 061 815 91 11 E-Mail: [email protected]