Aktuelle Mitteilungen
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Altpapier
Am Mittwoch, 22.03.2023 findet die nächste Altpapier-Sammlung statt (Veranstalter: Firma Saxer). Bitte stellen Sie das Papier gebündelt (kein Karton) bis spätestens 7.00 Uhr bereit. Nicht rechtzeitig bereitgestellte Bündel werden nicht mehr abgeholt. Schnüren Sie bitte die Bündel gut und nicht zu gross. Nicht gebündeltes Papier wird stehen gelassen! Gemeinderat
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Planauflage betreffend Mutation "Gewässerraum"
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022 hat der Mutation des Gewässerraums zugestimmt. Die Unterlagen können vom 11.01. - 10.02.2023 auch im Planauflageraum der Gemeindeverwaltung (Eingang Süd mit Rampe, 1. Stock) eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, sowie am Samstag von 09.00 - 12.00 Uhr. Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Giebenach, Schulgasse 20, 4304 Giebenach schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
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Mögliche Energiemangellage – Handbücher zur privaten und betrieblichen Vorsorge
In den Wintermonaten kann eine Energiemangellage in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden. Entsprechend wichtig ist eine aktive Vorsorgeplanung. Mit den Handbücher zur privaten und betrieblichen Vorsorge bietet der Kanton Basel-Landschaft die entsprechende Hilfestellung dafür. Der Hauptfokus liegt auf den konkreten Vorsorgemassnahmen und Verhaltenstipps, mit denen Sie sich auf mögliche Engpässe bei der Energieversorgung vorbereiten können. Beide Handbücher sind auch auf der Webseite des Kantons Basel-Landschaft abrufbar: Handbücher — Kantonaler Führungsstab Basel-Landschaft (KFS) (baselland.ch)
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Finanzplan
Finanzplan 2023 – 2027
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Informationsanlass Ersatz Kindergarten / Schulraumerweiterung
Wir laden Sie hiermit gerne wie folgt zu einem Informationsanlass ein: Datum: Donnerstag, 20. Oktober 2022 Zeit: 20.00 Uhr Ort: Mehrzweckhalle Giebenach Der Kindergarten, einst als Provisorium errichtet, ist in die Jahre gekommen und befindet sich in einem desaströsen Zustand. Gleichzeitig ist die Primarschule aufgrund steigender Schülerzahlen dringend auf weiteren Unterrichtsraum angewiesen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat eine Planungskommission eingesetzt, um alle Möglichkeiten zu evaluieren. An der Informationsveranstaltung werden wir Sie über das Ergebnis der Evaluationsarbeiten der Planungskommission orientieren. Wir geben Ihnen gerne die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken. Der Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger soll an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022 erfolgen. Gemeinderat Giebenach
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Mitwirkungsverfahren Mutation «Gewässerraum»
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Der bisherige Einzahlungsschein wird ersetzt
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Leinenpflicht für Hunde zum Schutz des Wildes
Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Kanton Basel-Landschaft vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Gesetz und kann zu einer Busse sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen. Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden. Was bedeutet «an den Waldsäumen»? Gestützt auf die uns von der Gesetzgebung gegebenen Kompetenzen haben wir diesen wie folgt definiert: «Im Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand». Wir appellieren an die Hundehalterinnen und Hundehalter und bitten diese, sich zwischen dem 1. April und dem 31. Juli an die Leinenpflicht zu halten. Wer seinen Hund im Waldgebiet und an Waldsäumen in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, verstösst gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) und riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren. Gleichzeitig möchten wir auch noch auf folgendes hinweisen (gilt das ganze Jahr): Begegnungszone: Hier gilt eine generelle Leinenpflicht Schulareal, beinhaltet auch Kindergarten und Sportplatz: Hier gilt ein generelles Hundeverbot Kulturland ist zu schonen Hundekot auf fremdem Areal muss aufgenommen werden (dazu gehört auch das öffentliche Areal). Gemeinderat
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Präventionsangebot für Seniorinnen und Senioren
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Abholung der hinterlegten Heimatscheine
Aufgrund der Aufhebung der eidgenössischen Verordnung über den Heimatschein hat der Kanton Basel-Landschaft mit der Totalrevision des Anmeldungs- und Registergesetzes (ARG) 2008 die Pflicht der Heimatscheinhinterlegung bei den Einwohnerdiensten abgeschafft. Es werden daher alle Einwohner und Einwohnerinnen (nur Schweizer Bürger, die ihren Heimatschein noch bei der Gemeindeverwaltung Giebenach hinterlegt haben) dazu aufgefordert, ihre hinterlegten Heimatscheine abzuholen. In der für 2020 geplanten Revision der Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV) ist festgehalten, dass die Gemeindeverwaltungen im Kanton Basel-Landschaft keine Heimatscheine mehr aufbewahren. Betroffene Einwohner können sich gerne per E-Mail oder Telefon bei uns melden: Gemeindeverwaltung Giebenach Tel. 061 815 91 11 E-Mail: [email protected]