Aktuelle Mitteilungen
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Holzschläge in nicht betriebsplanpflichtigen Waldungen
Nachfolgend finden Sie Weisungen über die Einreichung der Holzschlaggesuche für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald. Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden. Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen: 1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle anderen Holzschläge sind bewilligungspflichtig. 2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht. 3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar. 4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist. 5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden. Amt für Wald beider Basel
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Rücktritt aus dem Gemeinderat / Ersatzwahl Gemeinderat
Werner Bönzli tritt aus gesundheitlichen Gründen per 31. Dezember 2024 aus dem Gemeinderat zurück. Der Gemeinderat bedauert seinen Rücktritt und bedankt sich für seine langjährigen Dienste. Am 24. November 2024 erfolgt die Ersatzwahl des Gemeinderates (1 Mitglied vorzugsweise mit Erfahrung im Bauwesen) für den Rest der laufenden Amtsperiode vom 01. Januar 2025 bis 30. Juni 2028. Wahlvorschläge sind bis spätestens am Montag den 23. September 2024, 12.00 Uhr an die Gemeindeverwaltung einzureichen. Das Formular «Wahlvorschlag» kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Gemeinderat Herzlichen Dank. Freundliche Grüsse Simone König Gemeindeverwalterin Gemeindeverwaltung Giebenach Schulgasse 20 4304 Giebenach Tel. +41 61 815 91 11 [email protected] www.giebenach.ch
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Grünabfuhr
Am Dienstag, den 13.08.2024 findet die nächste Grünabfuhr statt. Bitte stellen Sie das Material in Mehrweggebinden (Grüncontainer und Gartenkörben) oder auch als geschnürtes Bündel (nur mit Hanfschnur) bis spätestens 7.00 Uhr bereit. Nicht rechtzeitig bereitgestelltes Material wird nicht mehr abgeholt. Gemeinderat
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Mittagstisch 2024
Das Anmeldeformular und weitere Infos zum Mittagstisch ab Januar 2024 finden Sie auf dieser Homepage unter A-Z, Mittagstisch
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"Wie geht's dir?" Bänkli an der Bushaltestelle Rainweg
Seit dem 08.05.2023 steht an der Bushaltestelle Rainweg, Fahrtrichtung Arisdorf/Liestal, eine leuchtend gelbe Sitzbank der «Wie geht’s dir?» Aktion. Die Gemeinde hat sich an der Aktion beteiligt und ein vom Kanton offeriertes Bänkli bestellt. Das Bänkli lädt Sie herzlich zum sich hinsetzen und miteinander reden ein. An der vom Kanton, Gesundheitsförderung Schweiz und der «Wie geht’s dir?» Kampagne finanzierten Aktion beteiligen sich insgesamt 30 Gemeinden im Kanton. Die Sitzbankaktion ist Teil der «Wie geht’s dir?» Kampagne der Deutschschweizer Kantone. Sie bietet den gegenseitigen Austausch zur Kontaktknüpfung, einander zuhören und die Auseinandersetzung mit dem Thema der psychischen Gesundheit. Durch das Sprechen über seine eigenen Gefühle wird nicht nur der Kontakt zum Gegenüber verbessert, sondern die eigene psychische Gesundheit wird gestärkt. Durch das «Wie geht’s dir?» Bänkli soll aber nicht nur die psychische, sondern auch die physische Gesundheit positiv beeinflusst werden. Aufgrund der gut erreichbaren Positionierung des Bänklis wird Personen, ob jung oder alt, mit oder ohne Mobilitätseinschränkungen, ein Platz zum sich Erholen geboten. Neben dem interaktiven Austausch finden Sie an der Armlehne eine angebrachte Flyerbox. In dieser finden Sie in den kommenden drei Jahren Informationsmaterial zum Thema psychische Gesundheit. Die «Wie geht’s dir?» Bänkli wurden aus Schweizer Lärchenholz in der Schreinerei Dietisberg Wohnen & Werken produziert. Gemeinderat
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Leinenpflicht für Hunde zum Schutz des Wildes
Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Kanton Basel-Landschaft vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht ist ein Verstoss gegen das Gesetz und kann zu einer Busse sowie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen. Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind Wildtiere durch freilaufende Hunde im Wald oder in Waldesnähe besonders gefährdet. Es kommt immer wieder vor, dass Wildtiere von Hunden auf grausame Weise zu Tode gehetzt werden. Was bedeutet «an den Waldsäumen»? Gestützt auf die uns von der Gesetzgebung gegebenen Kompetenzen haben wir diesen wie folgt definiert: «Im Bereich von 100 Metern bis zum Waldrand». Wir appellieren an die Hundehalterinnen und Hundehalter und bitten diese, sich zwischen dem 1. April und dem 31. Juli an die Leinenpflicht zu halten. Wer seinen Hund im Waldgebiet und an Waldsäumen in dieser Zeit trotzdem frei laufen lässt, verstösst gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) und riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren. Gleichzeitig möchten wir auch noch auf folgendes hinweisen (gilt das ganze Jahr): Begegnungszone: Hier gilt eine generelle Leinenpflicht Schulareal, beinhaltet auch Kindergarten und Sportplatz: Hier gilt ein generelles Hundeverbot Kulturland ist zu schonen Hundekot auf fremdem Areal muss aufgenommen werden (dazu gehört auch das öffentliche Areal). Gemeinderat
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Planauflage betreffend Mutation "Gewässerraum"
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022 hat der Mutation des Gewässerraums zugestimmt. Die Unterlagen können vom 11.01. - 10.02.2023 auch im Planauflageraum der Gemeindeverwaltung (Eingang Süd mit Rampe, 1. Stock) eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, sowie am Samstag von 09.00 - 12.00 Uhr. Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Giebenach, Schulgasse 20, 4304 Giebenach schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
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Mögliche Energiemangellage – Handbücher zur privaten und betrieblichen Vorsorge
In den Wintermonaten kann eine Energiemangellage in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden. Entsprechend wichtig ist eine aktive Vorsorgeplanung. Mit den Handbücher zur privaten und betrieblichen Vorsorge bietet der Kanton Basel-Landschaft die entsprechende Hilfestellung dafür. Der Hauptfokus liegt auf den konkreten Vorsorgemassnahmen und Verhaltenstipps, mit denen Sie sich auf mögliche Engpässe bei der Energieversorgung vorbereiten können. Beide Handbücher sind auch auf der Webseite des Kantons Basel-Landschaft abrufbar: Handbücher — Kantonaler Führungsstab Basel-Landschaft (KFS) (baselland.ch)
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Finanzplan
Finanzplan 2023 – 2027
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Informationsanlass Ersatz Kindergarten / Schulraumerweiterung
Wir laden Sie hiermit gerne wie folgt zu einem Informationsanlass ein: Datum: Donnerstag, 20. Oktober 2022 Zeit: 20.00 Uhr Ort: Mehrzweckhalle Giebenach Der Kindergarten, einst als Provisorium errichtet, ist in die Jahre gekommen und befindet sich in einem desaströsen Zustand. Gleichzeitig ist die Primarschule aufgrund steigender Schülerzahlen dringend auf weiteren Unterrichtsraum angewiesen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat eine Planungskommission eingesetzt, um alle Möglichkeiten zu evaluieren. An der Informationsveranstaltung werden wir Sie über das Ergebnis der Evaluationsarbeiten der Planungskommission orientieren. Wir geben Ihnen gerne die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken. Der Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger soll an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022 erfolgen. Gemeinderat Giebenach