Gelegenheitswirtschaft / Freinacht
Gebührensätze:
Gelegenheitswirtschaftsbewilligung: |
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Kleiner Anlass |
CHF 50.00/Tag |
Mittlerer Anlass |
CHF 80.00/Tag |
Grosser Anlass |
CHF 110.00/Tag |
Kleiner Anlass: z.B. Weihnachtsmarkt Mittlerer Anlass: z.B. Turnerabend, MTB-Rennen Grosser Anlass: z.B. Dorffest |
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Für die Erteilung eines Gelegenheitswirtschaftspatents für einen Anlass ohne Alkoholausschank wird lediglich die halbe Gebühr erhoben. |
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Freinachtsbewilligung: |
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bis 02:00 Uhr (Regelfall) |
CHF 30.00/Tag |
bis 03:00 Uhr |
CHF 40.00/Tag |
bis 04:00 Uhr |
CHF 45.00/Tag |
bis 05:00 Uhr |
CHF 50.00/Tag |
Verordnung zum Vollzug der kant. Gastgewerbebestimmungen [PDF]
Auflage zum Jugendschutz: Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.
Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.
Formular [PDF]
Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto: Sicherheitsdirektion