Wohnungsabnahmen
Falls Sie als Wohnungs- , Hauseigentümer oder als Mieter beim Einzug oder Auszug aus einem Mietobjekt eine neutrale Person mit der Aufnahme des Zustandprotokolls beauftragen möchten, können Sie sich auf der Gemeindeverwaltung melden.
Kosten einer Wohnungsabnahme |
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Wohnungen bis 3 1/2 Zimmer |
100.- Fr. |
Wohnungen grösser 3 1/2 Zimmer + EFH |
150.- Fr |
GR Beschluss 309/2008