Hinterlegung Bestattungswunsch
Seit 1. Januar 2009 ist das neue Anmeldungs- und Registergesetz des Kantons Basel-Landschaft sowie die zugehörige Verordnung in Kraft.
Neu können alle Einwohnerinnen und Einwohner folgende Informationen auf der Gemeindeverwaltung hinterlegen:
- Namen und die Adresse derjenigen Person die im Falle eines Unfalls oder des Todes zu benachrichtigen ist;
- Anordnungen für das Begräbnis
Hier finden Sie das Formular. Bitte persönlich ausgefüllt und unterschrieben auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich eine Kopie in Ihrem Familienbüchlein zu hinterlegen