Identitätskarten und Pässe
Seit 24. Februar 2010 kann nur noch der neue biometrische Pass 10 beantragt werden. Pässe einschliesslich Kombianträge müssen beim Kanton bestellt werden. Dies kann telefonisch oder per Internet erfolgen. Das gleiche gilt auch für provisorische Pässe (Notpässe).
Weitere Infos:
Aktuelle Infos zu Pass und Identitätskarten
Wer einen neue Identitätskarte erhalten möchte, muss bei der Gemeindeverwaltung persönlich vorsprechen, um seine Identität nachzuweisen.
Für die Beantragung einer neuen Identitätskarte werden folgende Unterlagen benötigt:
- die bestehende Identitätskarte (IDK)
- Polizeiliche Verlustmeldung, sofern Sie Ihre Identitätskarte verloren haben (Vorgehen finden Sie am Ende dieser Seite unter Ausweisverlust)
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Gültigkeitsdauer (Pass 10 und IDK) |
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Personen zwischen |
0. - 18. Altersjahr |
5 Jahre |
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Personen ab |
18. Altersjahr |
10 Jahre |
| Gebühren ID |
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Identitätskarte für Kinder und Jugendliche |
Fr. 35.-- |
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Identitätskarte für Erwachsene |
Fr. 70.-- |
Die Kosten für Pässe und Kombiangebote finden Sie auf den Seiten des Passbüros.
Kosten der neuen Ausweise
Die Ausweise müssen bei deren Beantragung auf der Gemeindeverwaltung bar bezahlt werden. Sie werden Ihnen vom jeweiligen Hersteller mit eingeschriebener Post direkt zugestellt.
Ausweisverlust
Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder Zerstörung. Der Verlust einer IDK oder eines Passes ist sofort nach Feststellung der Kantonspolizei anzuzeigen.
Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss bei der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden. Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet sind, werden für ungültig erklärt.
ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem kantonalen Passbüro oder der Polizei abzugeben.
