Die Tätigkeit als Gemeindeweibelin oder Gemeindeweibel beinhaltet das Verteilen von Publikationen im Auftrag des Gemeinderats, wie Gemeindeanzeiger, Wahl- und Abstimmungsunterlagen, Einladungen zur Einwohnergemeindeversammlung, etc. in alle Haushaltungen. Wer sich für dieses Amt interessiert, kann bereits im Vorfeld die aktuelle Amtsinhaberin auf einer Tour begleiten.
In der Regel ist ein Einsatz pro Monat vorgesehen. Die Termine werden im Voraus mit der Gemeindeverwaltung abgesprochen.
Der Gemeinderat wählt die Gemeindeweibelin oder den Gemeindeweibel. Die Entschädigung erfolgt gemäss Personal- und Besoldungsreglement der Gemeinde Diepflingen und beträgt pauschal CHF 2'800.00 pro Jahr.
Bei Interesse an diesem Amt melden Sie sich bitte per Mail an [email protected].
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.