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17.07.2026

Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerwerksverbot

Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Tro-ckenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen.   

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