Umzug
Ab sofort kann für Umzüge innerhalb der Gemeinde auch die Plattform eUmzug genutzt werden!
Umzug
Der Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Ferner sind die Adressänderungen zu melden:
Post, EBL, Motorfahrzeugkontrolle, Krankenkasse, Banken, Versicherungen etc.
Ausländer/in:
Der Ausländerausweis ist unter Angabe der neuen Wohnadresse einzureichen.