Für die Ersatzwahl eines Gemeinderates vom 14. Juni 2026 ist innert gesetzlicher Frist die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross wie die Zahl der zu Wählenden. In Anwendung von § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte i.V.m. § 6 der Gemeindeordnung ist daher die Stille Wahl möglich.
Demgemäss wird verfügt
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- Die Geschäftsprüfungskommission widerruft die Urnenwahl für die Ersatzwahl in den Gemeinderat vom 14. Juni 2026.
- Die Geschäftsprüfungskommission erklärt Sandra Hughes Kaufmann für die verbleibende Amtsperiode vom 1. Januar 2027 bis 30. Juni 2028 als gewählt.
- Die Publikation des Widerrufs der Urnenwahl und Wahlerklärung erfolgt im Aushang, auf der Webseite der Gemeinde un in der NewsApp.
Geschäftsprüfungskommission Burg i.L.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Gültigkeit dieser Wahl kann gemäss § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen seit Eröffnung der Verfügung Beschwerde erhoben werden.