Vogelgrippe - Schweizweite Massnahmen
25.11.2022
Ab Montag, dem 28. November 2022, sind alle Geflügelhaltenden in der Schweiz aufgefordert, folgende Vorschriften zu befolgen: • Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln. • Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten. • Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte: Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten. Weitere Informationen: Webseite BLV Vogelgrippe Webseite BLV Registrierung Geflügelhaltung Für Rückfragen: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Medienstelle Tel. 058 463 78 98 [email protected]