Aktuelles
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Periodische Neuwahlen für die Legislaturperiode 2024-2028
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Aufgebot zum Nachschiesskurs 2023
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Ausschreibung: Neuvergabe der Jagdpacht im Jagdrevier Burg i.L.
Neuvergabe der Jagdpacht im Jagdrevier Burg i.L. für die Periode vom 01. April 2024 bis 31. März 2032
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Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Wald-fläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen be-triebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldei-gentum unterschieden. Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Best-immungen: 1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflich-tig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegear-beiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle andern Holzschläge sind bewilligungspflichtig. 2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Re-vierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entschei-det über die Bewilligungspflicht. 3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilli-gungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar. 4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort an¬gepasst ist. 5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eid¬genössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die not-wendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten Gesuchs-formulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden. Die Gemeinden werden gebeten, diese Bekanntmachung in gebührender Weise zu veröf¬fentlichen. Amt für Wald beider Basel (Publikation im Amtsblatt vom 31. August 2023)
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Überprüfung der Bauzonenauslastung
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Mögliche Energie-Mangellage
Trotz aktueller Anzeichen für eine Entspannung, kann eine Energiemangellage im Winter/Frühling 2023 oder in den Folgejahren derzeit nicht ausgeschlossen werden. Entsprechend wichtig ist eine aktive Vorsorgeplanung bei Unternehmen und Organisationen, aber auch bei der Vorsorge in der Bevölkerung. Mit einem neuen Handbuch für die private Vorsorge will der Kanton Basel-Landschaft der Bevölkerung dabei eine Hilfestellung bieten. Beiliegend stellen wir Ihnen diese Broschüre zu.
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Landeskanzlei führt Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungen ein
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Bund empfiehlt Öltanks zu füllen
Um Gas zu sparen, sollen Zweistoff-Anlagen ab Oktober auf Heizöl umgestellt werden. Der Bund rät der Bevölkerung, jetzt Heizöl-Reserven zu schaffen. Die Lage beim Gas ist in der Schweiz angespannter als beim Strom. Aus diesem Grund empfiehlt der Bund, Zweistoffanlagen ab Oktober von Gas auf Heizöl umzuschalten. Dadurch kann schnell viel Gas eingespart werden. Die Empfehlung soll massgeblich zum Erreichen des freiwilligen Gas-Sparziels von 15 Prozent beitragen. Diese Umschaltung benötigt viel Heizöl. Um einen logistischen Stau zu vermeiden, wird den Haus-halten und Hausverwaltungen empfohlen, die Öl- und Dieseltanks für Heizanlagen sowie Notstrom-aggregate so weit zu füllen, dass die Winterreserve möglichst sichergestellt ist. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter folgendem Link: https://www.bwl.admin.ch/bwl/de/home/themen/energie/erdgas/ausservertragliche_umschaltung_erdgas.html
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Einladung zur 36. Serenade 2022 im Schlosshof Burg im Leimental
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Aufbruch ins Weite