Planungswesen

Öffentliches Mitwirkungsverfahren

Mutation „Gewässerraum“ zu den Zonenplänen Siedlung und Landschaft
Mutation "Uferschutzzone" zum Zonenplan Siedlung

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung sowie Planungsbetroffene zur Teilnahme am öffentlichen Mitwirkungsverfahren, gestützt auf § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes sowie Art. 4 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, ein.

Die Mitwirkungsauflage dauert vom 30. Mai 2023 – 28. Juni 2023. Während dieser Zeit können die erarbeiteten Planungsentwürfe auf der Gemeindeverwaltung während den Schalterstunden bzw. der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

Am 5. Juni 2023 findet im Gemeinde­saal Bennwil um 19:30 Uhr eine Informationsveranstaltung statt.

Folgende Entwürfe wurden erarbeitet bzw. bereinigt:

Ihre Anregungen und Änderungsvorschläge zu den vorliegenden Entwürfen der überarbeitende Gewässerraumplanung richten Sie schriftlich bis spätestens 28. Juni 2023 an den Gemeinderat Bennwil, Hauptstrasse 42, 4431 Bennwil.

Dieser prüft die Eingaben und nimmt dazu in einem Mitwirkungsbericht Stellung, inwieweit die Vorschläge bei der weiteren Planung berücksichtigt werden können. Der Mitwirkungsbericht wird öffentlich aufgelegt.

Der Gemeinderat Bennwil