An- und Abmelden

Einwohnerkontrolle

Wie melde ich mich in Augst an?

Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorsprechen.

Was müssen Sie als Schweizer/innen zur Anmeldung mitbringen?
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

 Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden und sich anschliessend persönlich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden. Jede volljährige Person muss sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.

Wir bitten Sie, bei der Anmeldung folgende Unterlagen mitzubringen:
- Heimatscheine oder Personenstandsausweis (wenn vorhanden) aller volljährigen, zuziehenden Personen
- Familienbüchlein oder Familienausweis, falls Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben. (Der Familienausweis entspricht inhaltlich dem Familienbüchlein, welches seit Anfang 2005 nicht mehr ausgestellt wird. Er gibt Auskunft über die gemeinsamen Kinder aus einer Ehe)
- Geburtsscheine von Kindern, falls kein Familienbüchlein bzw. -ausweis vorhanden
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung oder des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete.
(Anmerkung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen.)

Falls Sie eine Anmeldebescheinigung wünschen (fakultativ), kostet diese CHF 10.--, ansonsten ist die Anmeldung gratis.
Die Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen sind gemäss § 7, Absatz 1 des Anmeldungs- und Registergesetz (ARG) vom 19.06.2008 verpflichtet jeden Ein- und Auszug zu melden. Dieses Gesetz ist neu seit 01.01.2009 in Kraft.

Was müssen Sie als Ausländer/innen zur Anmeldung mitbringen?
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden und sich anschliessend persönlich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Ein-wohnerkontrolle anmelden. Jede volljährige Person muss sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.

Zuzug aus einer Gemeinde innerhalb des Kantons Basel-Landschaft:
- Pass oder Personalausweis - Ausländerausweis - Abmeldebestätigung - Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung oder des Eigentümers/der Eigentümer bei Untermiete

Zuzug aus einem anderen Kanton:
- Gültiger Pass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- 2 Passfotos bei nicht EU/EFTA-Staatsangehörigen
- Abmeldebestätigung
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung oder des

Eigentümers/der Eigentümer bei Untermiete
Zuzug aus dem Ausland:
- Gültiger Pass oder Personalausweis
- Zusicherung vom Amt für Migration oder Meldebescheinigung vom KIGA (EU/EFTA-Angehörige) oder Ermächtigung zur Visumserteilung vom Amt für Migration (Drittstaatler/innen)
- Arbeitsvertrag (wenn vorhanden)
- 2 Passfotos
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung oder des Eigentümers/der Eigentümer bei Untermiete.

Geburten
Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet (weitere Informationen)

Wie melde ich mich in Augst ab?

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können müssen Sie sich frühestens 14 Tage vor Ihrem Wegzug, jedoch spätestens innert 14 Tagen danach, am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Wegzugsadresse
- Wegzugsdatum

 Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Wegzugsadresse
- Wegszugsdatum

Schweizer/in:
Die Abmeldung erfolgt analog der Anmeldung persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle bzw. auf der Gemeindeverwaltung. Bei einer Abmeldung ins Ausland ist frühzeitig mit der Abteilung Steuern Kontakt aufzunehmen. Meldepflichtigen Angehörigen der Armee/des Zivilschutzes wird empfohlen, sich vor einem Auslandurlaub beim Sektionschef oder beim Kreiskommando zu informieren.

Ausländer/in:
Die Abmeldung erfolgt persönlich am Schalter der Einwohnerdienste bzw. auf der Gemeindeverwaltung unter Vorweisung des Ausländerausweises.