Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Wegzüge sind innert 14 Tagen seit dem begründeten Ereignis persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder via eUmzug zu melden.
Für die persönliche Abmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen erforderlich: