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Ruhezeiten / Ruhestörungen
Die warme Jahreszeit naht – man wohnt wieder bei offenem Fenster und hält sich vermehrt im Freien auf. Damit verbunden sind ein erhöhter Geräuschpegel sowie eine gesteigerte Lärmempfindlichkeit, was zu vermehrten Konfliktsituationen in der Nachbarschaft und im öffentlichen Raum führen kann.
Ein friedliches Neben- und Miteinander erfordert gegenseitige Rücksichtnahme.Lärmige Haus- und Gartenarbeiten – wie beispielsweise Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, die Benützung von Hochdruckreinigern oder maschinelles Häckseln – sowie die Benützung öffentlicher Abfallsammelstellen sind nur an Werktagen von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 20:00 Uhr (samstags bis 18:00 Uhr) gestattet.
Als Mittagsruhe gilt die Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr, als Nachtruhe die Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr. Während dieser Zeiten sind Tätigkeiten und private Veranstaltungen untersagt, welche Drittpersonen in ihrer Ruhe stören. An Sonn- und Feiertagen sind sämtliche Tätigkeiten verboten, die durch Lärm oder auf andere Weise die öffentliche Ruhe stören.
Gemeinderat
