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Altersgerechte Umbauten von Wohnraum
Die Mehrheit der über 65-Jährigen möchte so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Häuser und Wohnungen sind jedoch häufig nicht an die Bedürfnisse im fortgeschrittenen Lebensalter angepasst. Oft sind Hindernisse vorhanden, die die Selbständigkeit der Menschen im Alter einschränken und ihre Sicherheit gefährden können.
Seit Beginn dieses Jahres ist im Wohnbauförderungsgesetz festgeschrieben, dass der Kanton Basel-Landschaft altersgerechte Umbauten von bestehendem Wohnraum fördern kann. Menschen im AHV-Alter können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Beiträge für altersgerechte Umbaumassnahmen beantragen.
Es geht darum, alltägliche Aktivitäten zu erleichtern und Gefahrenquellen zu beseitigen. Zum Beispiel: Zugang zum Wohnraum (Stufen, Treppen), sanitäre Einrichtungen (Toilette, Badewanne, Dusche).
Information und unentgeltliche Beratung: www.procap.ch/altersgerecht-baselland
Daniela Berger, Fachstelle für Altersfragen Pratteln – Augst - Giebenach
