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16.06.2026
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026
Die Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst, welche gemäss §49 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum unterstehen:
- Kredit für die Werkleitungsarbeiten (Wasser) in der Sichelenstrasse und in der Giebenacherstrasse über CHF 155'000.-
- Kredit für die Werkleitungsarbeiten (Wasser) im Schiffländeweg, im Oberen Gallezenweg und in der Gallezenstrasse über CHF 920'000.-
Ein Zehntel der Stimmberechtigten (es sind 73 Unterschriften erforderlich) kann innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung die Urnenabstimmung über diese Beschlüsse verlangen. Sofern das Referendum ergriffen wird, sind die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten.
