An- und Abmelden

E Umzug

Zuzug

Bitte melden Sie sich persönlich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung oder per eUmzug an. Für ausländische Staatsangehörige gilt bei Zuzug zudem die Meldepflicht gemäss Ausländerrecht. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Schweizerbürger/Schweizerbürgerinnen

Ausweispapiere (IDK, Pass)

Familienbüchlein, Familienausweis (für Familien)

Krankenkassenversicherungskarte(n)

Mietvertrag

Ausländer/Ausländerinnen
Zuzug aus dem Ausland (Anmeldung erfolgt erst nach tatsächlich erfolgter Einreise)

gültiger Reisepass

Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumserteilung

Familienbüchlein oder Geburtsschein (Geburtsdatum und -ort, sowie Name der Eltern müssen ersichtlich sein)

Mietvertrag oder schriftliche Zusicherung Hauptmieter

Arbeitsvertrag

2 farbige Passfotos

Nachweis schweizerischer Krankenversicherung (Kopie Police)

 Zuzug aus der Schweiz

gültiger Reisepass

Ausländerausweis(e)

Familienbüchlein oder Geburtsschein (Geburtsdatum und -ort, sowie Name der Eltern müssen ersichtlich sein)

Mietvertrag oder schriftliche Zusicherung Hauptmieter

Arbeitsvertrag

Nachweis schweizerischer Krankenversicherung (Kopie Police)

2 farbige Passfotos aller Familienangehörigen


Wegzug

Schweizerbürger/Schweizerbürgerinnen
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung oder per eUmzug ab. Falls Sie einen Heimatschein bei uns deponiert haben, erhalten Sie diesen, gegen Abgabe des Niederlassungsausweises, zurück.
Ausländer/Ausländerinnen
Bitte melden Sie sich persönlich innert 14 Tagen mit Ihrem Ausländerausweis bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung ab.


Umzug

Schweizerbürger/Schweizerbürgerinnen, Ausländer/Ausländerinnen
Der Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle oder per eUmzug gemeldet werden. Ausländer bringen dafür bitte den Ausländerausweis mit. Bitte vergessen Sie nicht die Adressänderung auch folgenden Stellen zu melden:

Post

Elektra BL

Motorfahrzeugkontrolle

Krankenkasse

Banken

Versicherungen

etc.

Drittmeldepflicht
Personen, die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, teilen dies der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen seit dem Mietantritt bzw. seit der Aufnahme mit. Ebenso teilen sie die Beendigung der Miete oder der Aufnahme innert 14 Tagen mit. Das untenstehende Formular ermöglicht die elektronische Übermittlung der Ein- und Auszüge Ihrer Mieterinnen und Mieter an die politische Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht: https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/