An- und Abmelden
Zuzug
Bitte melden Sie sich persönlich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung oder per eUmzug an. Für ausländische Staatsangehörige gilt bei Zuzug zudem die Meldepflicht gemäss Ausländerrecht. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizerbürger/Schweizerbürgerinnen
Ausweispapiere (IDK, Pass) |
Familienbüchlein, Familienausweis (für Familien) |
Krankenkassenversicherungskarte(n) |
Mietvertrag |
Ausländer/Ausländerinnen
Zuzug aus dem Ausland (Anmeldung erfolgt erst nach tatsächlich erfolgter Einreise)
gültiger Reisepass |
Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumserteilung |
Familienbüchlein oder Geburtsschein (Geburtsdatum und -ort, sowie Name der Eltern müssen ersichtlich sein) |
Mietvertrag oder schriftliche Zusicherung Hauptmieter |
Arbeitsvertrag |
2 farbige Passfotos |
Nachweis schweizerischer Krankenversicherung (Kopie Police) |
Zuzug aus der Schweiz
gültiger Reisepass |
Ausländerausweis(e) |
Familienbüchlein oder Geburtsschein (Geburtsdatum und -ort, sowie Name der Eltern müssen ersichtlich sein) |
Mietvertrag oder schriftliche Zusicherung Hauptmieter |
Arbeitsvertrag |
Nachweis schweizerischer Krankenversicherung (Kopie Police) |
2 farbige Passfotos aller Familienangehörigen |
Wegzug
Schweizerbürger/Schweizerbürgerinnen
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung oder per eUmzug ab. Falls Sie einen Heimatschein bei uns deponiert haben, erhalten Sie diesen, gegen Abgabe des Niederlassungsausweises, zurück.
Ausländer/Ausländerinnen
Bitte melden Sie sich persönlich innert 14 Tagen mit Ihrem Ausländerausweis bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung ab.
Umzug
Schweizerbürger/Schweizerbürgerinnen, Ausländer/Ausländerinnen
Der Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle oder per eUmzug gemeldet werden. Ausländer bringen dafür bitte den Ausländerausweis mit. Bitte vergessen Sie nicht die Adressänderung auch folgenden Stellen zu melden:
Post |
Elektra BL |
Motorfahrzeugkontrolle |
Krankenkasse |
Banken |
Versicherungen |
etc. |
Drittmeldepflicht
Personen, die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen, teilen dies der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen seit dem Mietantritt bzw. seit der Aufnahme mit. Ebenso teilen sie die Beendigung der Miete oder der Aufnahme innert 14 Tagen mit. Das untenstehende Formular ermöglicht die elektronische Übermittlung der Ein- und Auszüge Ihrer Mieterinnen und Mieter an die politische Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht: https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung/