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Zustellung der Stimmunterlagen
Die Stimmberechtigten erhalten mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungs- bzw. 10 Tage vor Wahltermin das Abstimmungsmaterial (Stimmrechtsausweis, Stimm- oder Wahlzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert per Post zugestellt.
Sobald Sie dieses erhalten haben, können Sie Ihr Stimmrecht nutzen und das Wahlcouvert mit den ausgefüllten Stimm-/Wahlzetteln und dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis zurücksenden oder bei der Gemeinde einwerfen.
Stimmabgabe aber wie?
Abstimmen wo?
spätester Abgabetermin
Brieflich
Per Post oder Einwurf in den Gemeindebriefkasten
Das Zustellcouvert musszur Öffnung des Wahllokalsam Abstimmungs- oder Wahlsonntag, in der Gemeindeverwaltung eintreffen.Verspäteteingegangene Stimm- und Wahlzettel sindungültig!
Persönlich an der Urne
Wahlbüro im Schulhaus
Am Abstimmungs- und Wahlsonntag von 10.00 - 11.00 Uhr