Gelegenheitswirtschaft / Freinacht

Gebühren Gelegenheitswirtschaften und Freinächte

Gelegenheitwirtschaften

Ortsansässige Vereine pro Anlass

Fr. 50.00 pro Tag

Anlässe mit bis zu 100 Besuchern

Fr. 50.00 pro Tag

Anlässe mit 100 - 500 Besuchern

Fr. 100.00 pro Tag

Anlässe mit mehr als 500 Besuchern

Fr. 150.00 pro Tag

Freinächte

Bis 01.00 Uhr

Fr. 30.00 pro Tag

Bis 02.00 Uhr

Fr. 30.00 pro Tag

Bis 03.00 Uhr

Fr. 40.00 pro Tag

Bis 04.00 Uhr

Fr. 45.00 pro Tag

Bis 05.00 Uhr

Fr. 50.00 pro Tag

Auflage zum Jugendschutz: Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.

Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.

››  Formular [PDF]

Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto: Patentbüro