Gelegenheitswirtschaft / Freinacht
Gebühren Gelegenheitswirtschaften und Freinächte
Gelegenheitwirtschaften |
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Ortsansässige Vereine pro Anlass |
Fr. 50.00 pro Tag |
Anlässe mit bis zu 100 Besuchern |
Fr. 50.00 pro Tag |
Anlässe mit 100 - 500 Besuchern |
Fr. 100.00 pro Tag |
Anlässe mit mehr als 500 Besuchern |
Fr. 150.00 pro Tag |
Freinächte |
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Bis 01.00 Uhr |
Fr. 30.00 pro Tag |
Bis 02.00 Uhr |
Fr. 30.00 pro Tag |
Bis 03.00 Uhr |
Fr. 40.00 pro Tag |
Bis 04.00 Uhr |
Fr. 45.00 pro Tag |
Bis 05.00 Uhr |
Fr. 50.00 pro Tag |
Auflage zum Jugendschutz: Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.
Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.
›› Formular [PDF]
Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto: Patentbüro