- Arisdorf
- Aktuelle Mitteilungen
- Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft, Mutation Gewässerraum Vernehmlassung
Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft, Mutation Gewässerraum Vernehmlassung
Die Gemeinden sind aufgefordert, für das Siedlungsgebiet Gewässerräume nach Vorgabe der Gewässerschutzverordnung des Bundes festzulegen. Zu diesem Zweck ist in den vergangenen Monaten die Mutation Gewässerraum zu den Zonenplänen Siedlung und Landschaft ausgearbeitet worden. Mit der Ausscheidung eines Gewässerraumes wird der Raumbedarf für Fliessgewässer in Abstimmung mit abweichenden Interessen verbindlich festgelegt. Bis zur Genehmigung der nun im Entwurf vorliegenden Planung gelten die Gewässerräume nach Übergangsbestimmungen, welche in ihrer Ausdehnung über die mit der Mutation geplanten Gewässerräume hinausgehen. Das mit der Planung beauftragte Ingenieur- und Planungsbüro Sutter hat das neue Planungsinstrument Zonenplan Siedlung, Zonenplan Landschaft, Mutation Gewässerraum entworfen, das Vorprüfungsverfahren ist bereits abgeschlossen.
Im Rahmen des gesetzlich festgeschriebenen Informations- und Mitwirkungsverfahrens orientiert der Gemeinderat nun die Einwohnerinnen und Einwohner über den Planungsentwurf und lädt sie zur Vernehmlassung ein.
Die Unterlagen können in der Zeit vom 20. Oktober 2025 bis 10. November 2025 während der Schalterstunden in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
- Plan Mutation Gewässerraum - Information und Mitwirkung
- Planungsbericht Mutation Gewässerraum - Information und Mitwirkung
Am Mittwoch, den 22. Oktober 2025 findet um 19:00 Uhr ein Informationsabend für die Bevölkerung in der Mehrzweckhalle statt, zu dem der Gemeinderat auf diesem Wege einladen möchte. An diesem Anlass werden die Inhalte und das Verfahren der Mutation Gewässerraum erläutert und Fragen beantwortet.
Eingaben können bis zum 10. November 2025 in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden.
Nach Abschluss dieser Vernehmlassung wird die Planungsvorlage bereinigt und der Einwohnergemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt. Nach der Planauflage mit Einsprachemöglichkeit nach Raumplanungs- und Baugesetz wird das neue Planungsdokument mit der regierungsrätlichen Genehmigung rechtsgültig.
Der Gemeinderat
