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Hinweis zum Abbrennen von Feuerwerk am 1. August
Aufgrund der aktuellen Witterungslage sowie der in den vergangenen Wochen nur mässigen bis teilweise vollständig ausgebliebenen Niederschläge besteht eine erhöhte Trockenheit. Der Gemeinderat appelliert deshalb an die Bevölkerung, mit dem Kauf und insbesondere mit dem Abbrennen von Feuerwerk vorläufig zuzuwarten.
Je nach weiterer Entwicklung der Wetter- und Trockenheitslage kann der Kanton Basel-Landschaft zusätzliche Massnahmen oder Einschränkungen anordnen. Diese kantonalen Vorgaben können bei Bedarf durch weitergehende kommunale Massnahmen ergänzt oder verschärft werden.
Die Einwohnergemeinde Arisdorf steht diesbezüglich im Austausch mit den umliegenden Gemeinden. Dabei wird angestrebt, nach Möglichkeit eine regional einheitliche Regelung zu erreichen und damit eine klare sowie für die Bevölkerung möglichst einfach verständliche Handhabung sicherzustellen.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, die weitere Entwicklung sowie die Mitteilungen des Kantons und der Gemeinde aufmerksam zu verfolgen. Über allfällige Einschränkungen oder ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerk wird rechtzeitig informiert.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis, die notwendige Zurückhaltung und den verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk.
