Katasterwesen

Jeder Grundeigentümer bzw. jede Grundeigentümerin hat von der Gemeinde, in welcher sich das Grundstück oder die Liegenschaft befindet, mindestens einmal eine Katasteranzeige erhalten und zwar beim Erwerb der Liegenschaft oder des Grundstücks, sei es durch Kauf, Erbgang oder Schenkung.

Beim Kataster handelt es sich um das Grundstücksverzeichnis einer Gemeinde. Es wird in erster Linie zur Ermittlung des Katasterwertes (= Steuerwert von Liegenschaften) geführt. Dieser wird den Grundeigentümern mittels Katasteranzeige bekannt gegeben. Der Katasterwert (Boden und Gebäude) dient der Erhebung des steuerbaren Vermögens. Basis für die Berechnung des Eigenmietwertes bildet der Brandlagerwert des Gebäudes, welcher von der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung ermittelt wird.

Das Kataster enthält neben dem Steuerwert auch Angaben über die Eigentumsverhältnisse, die Grösse einer Parzelle, die Zone, das Baujahr von Gebäuden usw. Bezüglich der Eigentumsverhältnisse und der Parzellenfläche sind jedoch nur die Eintragungen im Grundbuch rechtlich verbindlich.

Die Gemeinde versendet Katasteranzeigen immer dann, wenn sich bezüglich eines Grundstückes etwas ändert. Dies können z.B. Handänderungen (Kauf, Schenkung, Erbgang) sein, aber auch die Änderung einer Parzellenfläche, die Begründung von Stockwerkeigentum oder Baurecht, die Nachschätzung eines Gebäudes durch die Gebäudeversicherung sowie die Errichtung oder der Abbruch eines Gebäudes. Der Versand erfolgt somit nicht in regelmässigen Abständen.

Eine Zusammenstellung der Katasterwerte sämtlicher in Ihrem Eigentum stehenden Grundstücke im Kanton Basel-Landschaft erhalten Sie aber jährlich direkt von der kantonalen Steuerverwaltung zugestellt.

Quelle: Einwohnergemeinde Allschwil