Zusätzliche Massnahmen, falls die Zahlen der Neuansteckungen und der Hospitalisierungen weiter ansteigen

14.10.2020

Nach dem starken Anstieg der Neuansteckungen mit dem Coronavirus hat der Kanton Basel-Landschaft weitergehende Massnahmen vorbereitet, die sobald nötig kurzfristig verfügt werden können, wie zum Beispiel eine Reduktion der Personenzahl bei Versammlungen, privaten Anlässen sowie Veranstaltungen, eine Ausweitung der Maskenpflicht und die Empfehlung an die Unternehmen, vermehrt wieder auf Home-Office zu setzen.

Das Ziel des Kantons Basel-Landschaft bleibt, die Erkrankten jederzeit im Gesundheitssystem bestmöglich zu behandeln und die wirtschaftlichen Schäden so tief wie möglich zu halten.

Der Kanton steht zwar aktuell im schweizweiten Vergleich gut da, jedoch wurde am 13. Oktober die Schwelle von 60 neu gemeldeten positiven Testergebnissen pro 14 Tage und 100'000 Einwohner/innen erstmals überschritten. Die Zahl der Personen, die sich wegen Covid-19 in Spitalbehandlung befinden ist demgegenüber mit 4 Personen auf der Normalstation weiterhin tief. Es muss jedoch auch hier mit einem Anstieg gerechnet werden. Stand gestern Dienstag, 13. Oktober 2020, stieg die Zahl der Neuansteckungen um vier Prozent oder 51 Neuansteckungen. Die 14-Tages Inzidenz pro 100'000 Einwohner lag bei 65. Heute Mittwoch, 14. Oktober 2020, sind es 28 Neuansteckungen.

Es zeigt sich im Contact Tracing, dass die Ansteckungen hauptsächlich im privaten Umfeld  (Feiern, Partys, Anlässe) sowie im Arbeitsalltag erfolgen, so dass hier ein Schwergewicht der Information und der weiteren Massnahmen zu legen ist.

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion hat gestützt auf die vorliegenden Erkenntnisse und auf die Einschätzungen des Gesamtregierungsrats weitere Allgemeinverfügungen vorbereitet, die sobald nötig umgehend in Kraft gesetzt werden können: Erste Priorität sind die weitere Einschränkung der Sektorengrösse in Clubs, Bars und Discotheken sowie bei öffentlichen Veranstaltungen von aktuell 100 auf 50 Personen und eine Beschränkung der Personenanzahl bei privaten Feiern auf 30 Personen. Die Massnahmen zweiter Priorität umfassen eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie an den Wartezonen des öffentlichen Verkehrs und die Empfehlung an die Unternehmungen, vermehrt wieder Home-Office zu ermöglichen respektive anzuordnen. 

Die Allgemeinverfügung kann vom Amt für Gesundheit kurzfristig in Kraft gesetzt werden, wenn:

  • die 14-Tagesinzidenz mehrere Tage über 60 liegt und
  • die Hospitalisierungszahlen inklusive Intensivpflegestations-Belegung deutlich ansteigen.

Der Regierungsrat ruft die Bevölkerung dringend dazu auf Abstand zu halten, die Handhygiene zu beachten und Masken zu tragen, wenn die Abstände zwischen Personen nicht eingehalten werden können. Damit können wir alle mithelfen, erneut einschneidende Massnahmen wie Betriebsschliessungen oder Versammlungsverbote zu verhindern. Besinnen wir uns doch alle auf die einfachsten und wirkungsvollsten Massnahmen: Abstand – Handhygiene – Alltagsmaske – also «AHA»!

> Download Präsentation: Leben mit Corona: Was war – was ist – was kommt ?

Für Rückfragen:
Rolf Wirz, Kommunikation VGD, Telefon 061 552 59 11